Ob Jubiläumsjahr “25 Jahre IGGH”, das Postulat zur Anerkennung der Gebärdensprache oder umfassende Sensibilisierungsarbeit – der Jahresbericht 2023 dokumentiert eine Vielzahl bedeutender Aktivitäten und Engagements.
Ob Jubiläumsjahr “25 Jahre IGGH”, das Postulat zur Anerkennung der Gebärdensprache oder umfassende Sensibilisierungsarbeit – der Jahresbericht 2023 dokumentiert eine Vielzahl bedeutender Aktivitäten und Engagements.
Ich, Jeannine Röthlin, untersuche in meiner Masterarbeit (Junior-Forschungsprojekt) die Kultur der Gehörlosen im Kanton Bern. Mein Ziel ist es, durch Tiefeninterviews das Verständnis für die Nutzung der Gebärdensprache und die kulturellen Praktiken der Gehörlosengemeinschaft zu vertiefen.
Hierfür suche ich zwischen Mai und Juli 2024 Gehörlose, die bereit sind, ihre Erfahrungen und Ansichten zu teilen. Die Interviews, unterstützt durch professionelle Gebärdensprachdolmetscher:innen, können persönlich oder online durchgeführt werden.
Als Schweizer Plattform für den Austausch von Wissen, Ideen und Informationen rund um das Thema Hörbehinderung bietet das FOHRUM viele Möglichkeiten, um sich zu vernetzen, zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen.
5 Gründe, warum das FOHRUM ein unverzichtbarer Bestandteil der Hörbehinderten-Online-Community sein sollte:
1. Vielseitige Diskussionen:
Das FOHRUM ist der ideale Ort, um in spannende Diskussionen zu verschiedenen Themen rund um die Hörbehinderung einzutauchen. Egal, ob es um neue Technologien, bewährte Kommunikationsstrategien oder den Umgang mit Alltagsherausforderungen geht – im FOHRUM findet ihr Gleichgesinnte, die ihre Erfahrungen teilen und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Viele Communitymitglieder sind Experten auf ihrem Gebiet und teilen ihr Wissen gerne mit anderen.
2. Feedback und Unterstützung:
Wir legen grossen Wert auf konstruktives Feedback und bieten eine unterstützende Umgebung, in der der User sein Anliegen und seine Fragen ansprechen kann. Egal, ob nach Lösungen für bestimmte Probleme gesucht oder einfach nur ein offenes Ohr benötigt wird – die FOHRUM-Community ist für alle da.
3. Förderung des Zusammenhalts:
Durch das FOHRUM stärken wir den Zusammenhalt innerhalb der Community und bringen Menschen mit ähnlichen Interessen, Zielen und Gemeinsamkeiten zusammen. Hier findet man nicht nur Informationen, sondern auch Freunde und Unterstützer, die den User auf seinem Weg begleiten.
4. Lernen und Entwicklung:
Indem wir unsere Erfahrungen und Lösungen teilen, lernen wir voneinander und entwickeln uns weiter. Das FOHRUM ist eine inspirierende Plattform, auf der wir gemeinsam wachsen und uns gegenseitig unterstützen.
5. Langfristiger Zugang zu Informationen:
Das FOHRUM dient auch als Archiv für Informationen, die langfristig zugänglich sind. Egal, ob nach bestimmten Diskussionen, Tipps oder Ratschlägen gesucht wird – im FOHRUM findet man eine Fülle von Informationen, die auch in Zukunft von Nutzen sein werden.
Kontakt: Pro Audito Bern, Belpstrasse 24, 3007 Bern – Sekretariat info@nullproaudito-bern.ch
Dürfen gehörlose Menschen in der Schweiz Auto fahren? Wie kannst du als hörende Person mit einer gehörlosen Kollegin im Büro zusammenarbeiten? Diese und andere Fragen beantwortet der Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS mit dem neuen Lern-Tool «Grundwissen Gehörlosigkeit».
Auf eine abwechslungsreiche Art und Weise werden interessierten Personen Informationen zur Gehörlosigkeit und Gebärdensprache vermittelt. Das Learning-Tool ist kostenlos und frei zugänglich und richtet sich an hörende Personen.
Hier findet ihr den Kurs:
www.sgb-fss.ch/grundwissen-gehoerlosigkeit
Ab Mai 2024 starten viele neue Kurse zu untenstehenden Themen. Gerne nehmen wir Online-Anmeldungen entgegen.
Seniorenturnen für Gehörlose 60 Plus
Wollen Sie sich bei Agile konsequent für Inklusion, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen? Helfen Sie mit, die gemeinsamen Interessen aller Menschen mit Behinderungen zu vertreten und ihre Rechte gegenüber Parlament und Verwaltung zu verteidigen. Im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Aktivitäten suchen wir
eine:n Mitarbeiter:in «Interessenvertretung und Networking» 60-80%
Menschen mit Behinderungen wollen an unserer Gesellschaft teilhaben: Sie wollen sich ausbilden, arbeiten, Politik machen, öffentliche Verkehrsmittel benutzen, an der Kultur teilhaben. Doch diese Gleichstellung ist noch nicht verwirklicht, wie der zuständige UN-Ausschuss kritisiert. Sein Bericht 2022 hat gravierende Mängel aufgezeigt. Deshalb braucht es eine Anpassung unserer Bundesverfassung. «Damit die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vorankommt, braucht es leider den Druck einer Volksinitiative», sagt Verena Kuonen, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap.
Machen Sie mit, drucken Sie die vorfrankierten Unterschriftenbogen aus! Oder bestellen Sie ein Set bei der Geschäftsstelle!
Die Inklusionsinitiative beauftragt den Gesetzgeber mit der Sicherstellung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Zur Initiativkommittee gehören an: Inclusion Handicap, AGILE.CH, Verein Tatkraft, Stiftung für direkte Demokratie. Die Dachverbände Pro Audito Schweiz, Schweizerischer Gehörlosenbund und Schweizerischer Hörbehindertenverband Sonos unterstützen ebenfalls die Inklusionsinitiative.
www.inklusions-initative.ch
Vorfrankierter Unterschriftenbogen des Schweizerischen Gehörlosenbundes
Vorfrankierter Unterschriftenbogen von Pro Audito Schweiz
An der ersten Sitzung des Thuner Stadtrates vom 19. Januar 2024 behandelten die Stadträte das Postulat «Chancengleichheit und Teilhabe für gehörlose und hörbehinderte Menschen». Der Antrag lautet: «Der Gemeinderat wird eingeladen, Massnahmen zur Verbesserung der gesellschaftlichen und politischen Partizipation von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen».
Claudius Domeyer (SP) und Brigitte Schökle (SP) verfassten das Postulat am 21. September 2023 und reichten beim Gemeinderat ein, mit Unterstützung der SP-Fraktion, Nicole Krenger (GLP), Cloé Weber (Grüne) und Mattias Zellweger (parteilos). Daraufhin schrieb Eveline Salzmann als Vorsteherin «Sicherheit und Soziales» einen Bericht und beantragte, das Postulat anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Salzmann war der Meinung, dass die Stadt im Netzwerk «Hindernisfrei in Thun» ausreichend vertreten sei und dort die anstehenden Anliegen behandeln könne. Stadträtin Alice Kropf (SP) kritisierte hingegen, dass die Antwort zu wenig konkrete Massnahmen enthalte. Sie bezweifelte die Wirksamkeit des Projekts «Hindernisfrei in Thun» und forderte, dass die Stadt eine Führungsrolle in Sachen Hindernisfreiheit übernehmen solle.
Anwesend waren Brigitte Schökle, Geschäftsführerin IGGH, Beat Ledermann, Vorstand IGGH und Davidos Staerkle, CODA – Child of Deaf Adults. Sie verfolgten die Diskussion, in der es auch um die politische Partizipation gehörloser Menschen ging. Es wurde vorgeschlagen, dass die Stadt die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher bei offiziellen Anlässen übernimmt und ein Online-Formular für die Buchung solcher Dienste zur Verfügung stellt. Auch der Einsatz von Dolmetschern für gehörlose Politiker und die Produktion von Gebärdensprachvideos bei wichtigen Abstimmungen wurden diskutiert. Zusätzlich wurde die Anschaffung einer mobilen Höranlage angesprochen.
Die Abstimmung im Parlament zeigte dann ein klares Bild: Das Postulat wurde einstimmig angenommen, allerdings mit der Auflage, dass der Vorstoss nicht abgeschrieben wird. Die Stadt Thun muss nun das Postulat neu begründen und Massnahmen zur Umsetzung der geforderten Verbesserungen vorlegen.
Am vergangenen Mittwoch, 29. November 2023, hat der Grosse Rat über die Motion von Thomas Gerber (Grüne, Hinterkappelen) beraten. Darin wird der Kanton aufgefordert, in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Tram und Bahn eine schriftliche Anzeige der Lautsprecherdurchsagen auf einem Werbebildschirm zu realisieren.
Die Bau- und Verkehrsdirektion beantragte, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Eine Motion wäre verbindlich, doch wegen fehlender Unterstützung in der Ratsdebatte entschied sich Gerber, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Die darauffolgende Abstimmung ergab 152 Ja-Stimmen bei insgesamt 160 Sitzen. Damit hat der Kanton Bern rund zwei Jahre Zeit, um in einem Postulatsbericht aufzuzeigen, wie der Kanton dieses Anliegen beurteilt.
Die Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH setzt sich für einen barrierefreien öffentlichen Verkehr ein und fordert die konsequente Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips. Ausserordentliche Durchsagen müssen schriftlich zugänglich sein.
Das Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 2002 sah für die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs eine Übergangsfrist von 20 Jahren vor, die nun Ende 2023 abläuft. Die zuständigen Akteure haben es versäumt, die notwendigen Massnahmen umzusetzen. Für hörbehinderte Menschen ist dies sehr ärgerlich.
Pro Audito Schweiz sucht jemanden, der gemeinsam mit verschiedenen internen und externen Partner:innen die Digitalisierung und das digitale Know-how im Pro Audito Kosmos vorantreibt, Konzepte erstellt, verschiedene Projekte plant und umsetzt. Beim ersten grossen Projekt «neue Website» wird die ausgewählte Person als Projektleiter:in gemeinsam mit der Agentur die strategische Weiterentwicklung umsetzen, um Menschen mit Schwerhörigkeit noch besser und übersichtlicher auf unsere Angebote aufmerksam zu machen. Zudem wird erwartet, dass diese Person im Team für die Weiterentwicklung der digitalen Strategie sorgt, sich um die Marketing-Automation kümmert, den technischen Support an Veranstaltungen (On- und Offline) übernimmt und die Content Media Managerin unterstützt.
IGGH Interessengemeinschaft
Gehörlose und Hörbehinderte
Geschäftsstelle
Belpstrasse 26
3007 Bern
Telefon: 031 311 57 81
E-Mail: info@nulliggh.ch
Spenden-Konto:
IBAN CH32 0839 7016 4863 9930 1
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